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Qualität und Garantie

Qualität

In unserer modernen Praxis und zusammen mit dem zahntechnischen Labor können wir Ihren Zahnersatz preisgünstig in hochwertiger Qualität und in kurzer Zeit anfertigen. Wir besitzen natürlich die nötigen Zertfikate über die Materialien und Sie bekommen dazu 3 Jahre Garantie.

Bei uns erstellte Heil-und Kostenpläne werden bei gesetzlichen und privaten Krankenkassen anerkannt. Sie sparen also nicht nur bei Ihrer Zahnbehandlung,sondern sogar die Festzuschüsse bleiben Ihnen in den meisten Fällen erhalten.

In Ungarn ist eine Zahnbehandlung um 30-70 % billiger,dadurch können Sie bei uns Geld sparen und es für andere Zwecke verwenden. So können Sie neben der Zahnbehandlung auch Ihren Urlaub angenehm hier verbringen. Dabei sind wir Ihnen gerne behilflich. Mit unseren ständigen Aktionen und Behandlungspaketen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Garantie

Den Behandlungen steht immer die Aufstellung eines Behandlungsplans voraus, inklusive eines Kostenvoranschlags. Diese erste Untersuchung ist kostenlos. Sollten sich mehrere Möglichkeiten zur Problemlösung eignen,so zeigen wir diese der besseren Verständlichkeit halber auf Modellen vor. Sie erhalten die Vorschläge auch schriftlich,deren Annahme Ihre Einwilligung zur Behandlung bedeutet. Bei uns wurde das EU-konforme Qualitäts-Management-System ISO 9001,2001 eingeführt. Daraus ergibt sich,dass wir auf unsere Arbeit eine wesentliche längere Garantie geben können. Das kann jedoch nur bei technischen Fehlern Geltung haben, gegen Krankheiten gibt es heute leider noch keine Garantie. Die Garantiezeit hängt von den verwendeten Materiaien ab.

  • Konstruktionselemente aus Porzellan und Metall 3 Jahre
  • Kunststoffteile 1 Jahr
  • Implantat (nur das Produkt) 10 Jahre

Voraussetzung der Garantie ist die halbjährlich,- jährliche Kontrolle. Bei Rauchern gilt die Garantie für Implantate nicht.

ISO 9001-2001 - Die Garantieleistungen werden vermindert oder aufgehoben:

  • bei Nichteinhaltung der Kontrolltermine ( halbjährlich,- jährliche )
  • bei vernachlässigter Mundhygiene
  • bei unsachgemässigter Behandlung des Zahnersatzes
  • bei natürlichen Veränderungen des Zahnhalteapparates wie z.B. des Kieferknochens
  • bei grösser Gewichtsabnahme oder -zunahme innerhalb kurzer Zeit bei einer Erkrankung.Hierzu gehören z.B. Osteoporose,Diabetes und Epilepsie.

Bei Geltendmachungen von Garantieansprüchen ist vorerst mit der Praxis zu konsultieren.

www.patientengarantie.de